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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

J und J Sportanlagen GmbH

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1. Allgemeines
1.1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) regeln die Benutzung
der Anlagen der J und J Sportanlagen GmbH (Ninjabox) an ihrem Standort in Hönigtaler
Straße 46, 8301 Kainbach bei Graz, durch Benutzer:innen. Die Ninjabox schließt Verträge mit
Benutzer:innen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Jede:r Benutzer:in hat vor
dem Kauf einer Eintrittskarte die Möglichkeit in diese AGB Einsicht zu nehmen und diese
auch ausgehändigt zu erhalten. Diese AGB sind insbesondere im Eingangs- und
Kassenbereich der Ninjabox befindlich. Diese AGB sind überdies auf der
Homepage www.ninjabox.at veröffentlicht und abrufbar. Durch den Kauf einer Eintrittskarte,
aber auch bereits durch die faktische Benutzung der Anlagen der Ninjabox, gelten diese AGB
als durch den Benutzer akzeptiert und wird deren Einhaltung verpflichtend. Als faktische
Benutzung gilt die Anwesenheit in den Anlagen der Ninjabox insbesondere sowohl zu
Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung oder auch zur Begleitung anderer Personen als
auch zu Zwecken der eigenen Konsumation im Gastronomiebereich oder auch zur Begleitung
anderer Personen oder als Aufsichtsperson für Kinder. Neben den AGB sind auch die
Hallenregeln zu beachten.


1.2 Bereiche der Ninjabox
Zu der Anlage der Ninjabox zählen sämtliche Abschnitte wie:
- Eingangsbereich (Theke + Gastronomiebereich)
- Chill-out Area
- Ninja Warrior
- Ninja Kids (Kinderbereich)
- Parkour
- Aufwärmbereich
- Sanitäranlagen
- Garderoben
- Sämtliche Sitzgelegenheiten
- die für die Ninjabox explizit gekennzeichneten Parkplätze


1.3 Voraussetzungen für die Benutzung der Ninjabox
Benutzer:innen der Ninjabox sind verpflichtet:
1.) vor dem Besuch der Anlagen der Ninjabox und vor dem Erwerb einer Eintrittskarte
die AGB und Hallenregeln vollständig und gewissenhaft durchzulesen und zu
beachten
2.) bei jedem Besuch der Ninjabox eine Eintrittskarte zu erwerben, sofern sie nicht im
Besitz einer gültigen, auf den Benutzer lautenden Dauerkarte sind und

3.) bei jedem Besuch der Ninjabox eine Registrierung an der Kassa durchzuführen (auch
für Dauerkartenbesitzer:innen).


1.4 Benutzung der Ninjabox durch Minderjährige
Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
dürfen die Anlagen der Ninjabox nur selbständig benutzen, wenn die für die Benutzung der
Anlage erforderliche physische und psychische Gesundheit gegeben ist und der/die
Erziehungsberechtigte das schriftliche Einverständnis zur Benutzung der Ninjabox erklärt.
Siehe auch Punkt 2. Kinder und Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen
die Ninjabox nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen (Begleitperson)
benutzen. Es steht den Mitarbeiter:innen der Ninjabox frei, aufgrund ihrer Erfahrung und
Einschätzung der physischen und psychischen Eignung und aus Sicherheitsaspekten anderer
Besucher:innen von Kindern und Minderjährigen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr, diese
auf einen bestimmten Bereich der Anlage der Ninjabox zu beschränken (nämlich den
Kinderbereich), ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte
begründet. Der das Kind oder den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat das Kind/den
Minderjährigen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass das Kind/der
Minderjährige nur jene Anlagen benutzt, die seinen physischen und psychischen sowie
sportlichen Fähigkeit entspricht und dass das Kind/der Minderjährige weder sich selbst noch
andere Benutzer:innen der Ninjabox gefährdet oder verletzt. Der das Kind/den
Minderjährigen begleitende Erwachsene haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die
das Kind/der Minderjährige verursacht.


1.5 Eintrittskarten
Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust von
Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die aktuellen Preise der Eintrittskarten sind
im Eingangsbereich der Ninjabox angeschrieben und auf der
Homepage www.ninjabox.at veröffentlicht. Die Preise der Eintrittskarten verstehen sich
jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.
Aktionen (zB Rabatte und sonstige Vergünstigungen) können bei Vorliegen der
Voraussetzungen jeweils nur einmal in Anspruch genommen und können zwei oder mehrere
Aktionen nicht miteinander kombiniert werden. Eine Barablöse von Gutscheinen oder
Aktionen (zB Rabatte oder sonstige Vergünstigungen) ist nicht möglich.


1.6 Rauchverbot
Im gesamten Gebäude der Ninjabox herrscht absolutes Rauchverbot.


1.7 Keine Haftung für persönliche Gegenstände
Die J und J Sportanlagen GmbH haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl persönlicher
Gegenstände des Benutzers, auch nicht im Falle eines Einbruches in versperrte Kästen. Zum
Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeeinrichtungen oder Duschen zu benutzen.
Persönliche Gegenstände des Benutzers sind kostenfrei (unter Vorlegung der Mitgliedskarte)
in versperrbaren Kästen zu verwahren. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren
Kästchen durch Benutzer:innen kommt kein Verwahrungsvertrag mit der Ninjabox zustande.
Die Benutzer:innen haben festgestellte Beschädigungen der Kästchen unverzüglich einem:r
Mitarbeiter:in der Ninjabox mitzuteilen. Vor dem Verlassen der Ninjabox sind die Schlüssel

der Kästen wieder an der Theke abzugeben. Bei Verlust des Schlüssels ist eine Gebühr von
20€ zu entrichten.


1.8. Anweisungen der Mitarbeiter:innen
Anweisungen sowie Anleitungen zur ordnungsgemäßen Anlagennutzung durch
Mitarbeiter:innen der Ninjabox ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die
Mitarbeiter:innen der Ninjabox berechtigt, dem Benutzer die weitere Benutzung der Anlage
zu untersagen, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene
Eintrittskarte begründet.

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2. Benutzungsberechtigung
Die Hallenbenutzung ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der aktuell gültigen
Preisliste.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen sich nur unter Aufsicht einer Begleitperson
in der Halle befinden. Die Begleitperson muss volljährig sein und darf maximal 2 Kinder
gleichzeitig betreuen. Die Begleitperson muss die AGB einhalten und dafür sorgen, dass die
zu betreuenden Kinder diese ebenfalls einhalten.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen nur alleine in die Halle, wenn die Erziehungsberechtigten
zuvor eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben haben. Eine Vorlage befindet sich
auf der Website.


2.1 Benutzungszeiten
Die Anlage der Ninjabox darf nur in den festgelegten Öffnungszeiten genutzt werden. Die
Öffnungszeiten werden auf der Website, Social Media und durch Aushang bekannt gegeben.


2.2 Benutzung auf eigene Gefahr
Ninja ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und
Eigenverantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortung wird insbesondere durch die
nachfolgenden Benutzungsregeln und extra zu unterzeichnenden Hallenregeln bestimmt, die
jede:r Besucher:in der Ninjabox zu beachten hat.
Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in der Ninjabox erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Benutzer:innen bestätigen hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass
1.) die in der Ninjabox ausübbaren Sportarten, insbesondere der Ninja Sport und
Parkour Risikosportarten sind, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren
Restrisiko verbunden ist und trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer
Verletzungen mit sich bringen können
2.) die in der Anlage ausübbaren Sportarten, insbesondere der Ninjasport und Parkour,
stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischen
Könnens erfordert

3.) bei den in der Ninjabox ausübbaren Sportarten, insbesondere der Ninjasport und
Parkour, in der Gruppe bzw. bei stark besuchter Anlage noch zusätzliche Risiken und
Gefahren entstehen können
4.) insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Anlage, Vorrichtungen
und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen können
5.) Die Benutzer:innen erklären hiermit, in guter körperlicher und psychischer
Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlagen verbundenen Risiken
und Gefahren aus freiem Willen und auf eigenes Risiko in Kauf zu nehmen.


2.3 Vorschriften zur Benutzung der Ninjabox

Sportliche Fertigkeiten
Die Mitarbeiter:innen der Ninjabox sind bei begründetem Anlass berechtigt, mit jede:r
Benutzer:in eine Überprüfung seiner/ihrer sportlichen Fertigkeiten durchzuführen und der

Benutzer:in soweit erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (zB
nur die Benutzung eines für Anfänger geeigneten Bereiches der Ninjabox), ohne dass dies
einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet. Einen begründeten
Anlass im Sinne dieses Punktes stellt die Einschätzung eines Mitarbeiters der Ninjabox
aufgrund seiner/ihrer Erfahrung und Wahrnehmung dar, dass von dem/der Benutzer:in
Gefahren für ihn/sie selbst oder andere Benutzer:innen ausgehen.
Alkohol / Suchtmittel
Die Benutzung der Ninjabox unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder anderen
bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist
strengstens untersagt. Es ist strengstens verboten Suchtmittel sowie
verschreibungspflichtige bzw. nicht zugelassene Mittel auf die Anlage der Ninjabox
mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel Dritten anzubieten, zu

verschaffen oder zu überlassen.
Aufwärmen
Um Verletzungen zu vermeiden, sollte sich jede:r Benutzer:in vor Benutzung der Ninjabox
stets umfassend aufwärmen.
Geeignete Kleidung / kein Schmuck / nicht barfuß / Magnesium
Zur Vermeidung von Verletzungen ist bei der Benutzung der Ninjabox geeignete Kleidung zu
tragen. Kleidung, die etwa beim Springen und Bewegen einschränkt, darf nicht getragen
werden. Die Matten dürfen nur ohne Taschen (Handtaschen, Rucksäcke, etc.) betreten und
benutzt werden. Trinkflaschen oder andere harte Gegenstände sind nicht auf den Matten zu
lagern. Ebenso wie andere Gegenstände. Durch die Staubbildung ist auf reguläres
Magnesium zu verzichten und stattdessen Liquid Chalk zu verwenden.
Gefahrenvermeidung
Das Liegen und Ausruhen auf den Mattenflächen ist untersagt. Zum Ausruhen sind die dafür

gekennzeichneten Zonen (Chill-Out Area) vorgesehen. Insbesondere beim Springen/transfer

ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Benutzer:innen zu achten, um Unfällen
vorzubeugen.

Essen und Trinken
Auf den Mattenflächen ist der Konsum von Speisen und Getränken ausnahmslos verboten.
Getränkeflaschen dürfen nicht auf den Matten gelagert werden.
Tiere
Die Mitnahme von Hunden ist nur in der Chill-out Area erlaubt. Diese müssen angeleint sein
und dürfen andere Benutzer:innen nicht beinträchtigen. In allen anderen Bereichen sind
Tiere untersagt.
Unbenutzbarkeit einzelner Bereiche
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigungen und andere notwendige Arbeiten
können Teile der Anlagen der Ninjabox zeitweise für die Benutzung gesperrt werden. Diese
Sperren werden möglichst rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der
Benutzer:innen.

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3.Haftung

Die Benutzer:innen nehmen zur Kenntnis, dass mit der Nutzung der Anlage und der
Attraktionen ein in der Natur der Sache liegendes Risiko verbunden ist, das die
Benutzer:innen hiermit akzeptieren. Die Benutzer:innen verpflichten sich, die Anlage und die
Attraktionen sorgfältig zu nutzen und im eigenen Interesse ein Risiko nach Möglichkeit
auszuschalten. Den Benutzer:innen ist bewusst, dass sich eine Gefahr auch dadurch
verwirklichen kann, dass anderen Benutzer:innen die Anlage und die Attraktionen nicht
sorgfältig verwenden und davon Gefahren ausgehen, die zu einem Personen- oder
Sachschaden führen können, für die die J und J Sportanlagen GmbH nicht haftet.
Die Nutzung der Anlage und der darin befindlichen Hindernisse und Attraktionen erfolgt auf
eigene Gefahr. Wir haften ausschließlich im gesetzlich zwingenden und nicht
ausschließbaren Umfang. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die J und J Sportanlagen GmbH –
außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person
(Personenschaden) – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt
werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden,
maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 500,00.
Jede:r Benutzer:in hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer:innen zu nehmen
und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jede:r
Benutzer:in hat damit zu rechnen, dass andere Benutzer:innen jederzeit unkontrolliert von
den Hindernissen abspringen oder herunterfallen können. Dieser Gefahr ist
eigenverantwortlich für sich und Dritten entgegenzuwirken (Sicherheitsabstand!). Im

Besonderen ist darauf zu achten, dass eine Line/Route/Hindernis immer nur von einer
Person bespielt werden darf, sowie Schutznetze nicht beklettert, der Pegturm und die
Grundgerüste nicht überklettert werden dürfen.

Für Sachschäden haftet die J und J Sportanlagen GmbH nur bei vorsätzlichem oder grob
schuldhaftem Verhalten, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen ist
daher eine Haftung der J und J Sportanlagen GmbH für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten
Fahrlässigkeit.
Wir haften nicht für Schäden, die ein Dritter einem/einer Benutzer:in zufügt.
Wir haften auch nicht für Ereignisse höherer Gewalt bzw. deren Folgen, die die Erbringung
der vereinbarten Leistungen verhindern, verzögern oder erheblich erschweren. Als höhere
Gewalt gelten alle von unserem Willen und Einfluss nicht zu beeinflussenden Umstände wie

Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien oder sonstige Umstände, die nach Vertragsabschluss
eintreten.
Allfällige Schäden sind den Mitarbeiter:innen der Anlage umgehend, spätestens bei
Verlassen der Anlage, bei sonstigem Anspruchsverlust zu melden. Jeder Unfall bei dem
Benutzer:innen zu Schaden gekommen sind, muss dem Thekenpersonal unverzüglich
gemeldet werden.
Der Aufenthalt in und die Benutzung der gesamten Anlage, insbesondere der Ninja Warrior
Bereich, Parkourbereich, Kinderbereich, Aufwärmbereich und die Benutzung der
Trainingsgeräte erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene
Verantwortung.
Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen
anvertrauten Personen. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu
beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht der Eltern oder einer
aufsichtsberechtigten Person die Anlage benutzen. Die Aufsichtsperson muss volljährig sein
und darf maximal 2 Kinder gleichzeitig beaufsichtigen.
Künstliche Klettergriffe und für den Ninja-Sport vorgesehene Griffe/Obstacles unterliegen
keiner Normung, daher besteht das Risiko, dass sich diese jederzeit unvorhersehbar lockern
oder brechen können. Dies kann zu Verletzungen der Nutzer:nnen führen bzw. diese
gefährden. Die J und J Sportanlagen GmbH schließt jedwede Haftung für die Stabilität und
Festigkeit der Griffe aus, sofern dies nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zustande
gekommen ist.

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4. Ausschluss eines Benutzers
Wer gegen die AGB, die Sicherheits-, Benutzungs- und Hallenregeln oder Anordnungen der
Mitarbeiter:innen der Ninjabox verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher
Bereiche der Ninjabox ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall
besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte. Bei
wiederholten Verstößen gegen die AGB, die Sicherheits-, Benutzungs- und Verhaltensregeln
oder Anordnungen der Mitarbeiter:innen der Ninjabox kann gegen den/der Benutzer:in ein
dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Eintrittskarte in diesem Fall
storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises.

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5. Datenschutzerklärung
Die Benutzer:innen stimmen zu, dass die im Rahmen der Benutzung der Ninjabox bekannt
gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen
Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automationsunterstützt verwendet werden
dürfen. Die Benutzer:innen stimmen auch zu, dass seine/ihre bekannt gegebene
elektronische Postadresse für Direktmarketing von J und J Sportanlagen GmbH mittels
elektronischer Post benutzt werden darf, wobei der Benutzer diese Zustimmung jederzeit
widerrufen kann. Der Widerruf kann jederzeit via E-mail an office@ninjabox.at  erklärt
werden.

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6. Einwilligung zu Fotos und Filmen
Die Benutzer:innen geben das Einverständnis dafür, dass in der Ninjabox durch
Mitarbeiter:innen oder beauftragte Dritte – auch ohne, dass die Benutzer:innen unmittelbar
darüber in Kenntnis gesetzt werden – Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen die
Benutzer:innen erkennbar sein können, und diese zur Bewerbung der Ninjabox,
insbesondere zur Präsentation der Anlagen, auf der Website sowie Sozialen Medien der
Ninjabox entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen.
Die Benutzer:innen verzichten diesbezüglich auf jegliche Ansprüche, insbesondere nach § 78
Urheberrechtsgesetz. Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-mail
an office@ninjabox.at widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem
Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum
vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird die J und J Sportanlagen GmbH
durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder
Filme zu entfernen.

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7. Videoüberwachung
Die Sportanlage ist aus Sicherheitsgründen, nämlich zum Schutz der Benutzer:innen sowie
des Objekts bzw. der Anlage sowie zur Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten,
videoüberwacht. Jene Räume, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind
wie zB Garderoben und Sanitärräume, sind nicht videoüberwacht. Die Videoüberwachung
und die Videospeicherung erfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die

Videoaufzeichnungen werden für max. 72 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht.
Nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes (zB
dringender Verdacht einer Straftat oder Unfall) kann eine bestimmte Videoaufnahme zu
Zwecken der Beweisführung und -sicherung über 72 Stunden hinaus gespeichert werden.


8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle
der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und
Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren.


9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen Benutzer:innen und der J und J Sportanlagen GmbH wird die
ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.


10. Änderung AGB
Die J und J Sportanlagen GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB zu ändern.
Die Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB in der Anlage der Ninjabox und
der Ankündigung und Veröffentlichung auf der Homepage wirksam.

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Stand AGB: 11/2022

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